Besteuerung von Grundstücken
Berlin: (hib/HLE) Die von den Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer neuen „Grundsteuer C“ für bebaubare Grundstücke ist Anlass für eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1961). Die Bundesregierung soll unter anderem definieren, was ein bebaubares Grundstück ist und ob ein bebaubares auch ein „baureifes“ Grundstück ist. Des Weiteren wird nach der Zahl bebaubarer Grundstücke gefragt und dem Anteil an diesen Grundstücken, die der öffentlichen Hand gehören. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweist die FDP-Fraktion darauf, dass es die „Grundsteuer C“ in Westdeutschland bereits gegeben habe. Sie sei nach nur zweijähriger Dauer 1964 wieder aufgehoben worden. „Begründet wurde die Abschaffung unter anderem damit, dass sich das Grundstücksangebot entgegen den Erwartungen nicht erhöht hatte und mit dem Anstieg der Grundstückskäufe durch Spekulanten sogar eine unerwünschte Folge eintrat. Denn die Grundsteuer C traf vor allem finanzschwache Bürger, welche die Steuerlast nicht tragen konnten und Grundstücke verkaufen mussten“, heißt es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion.
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