Repressionen auf der Krim
Berlin: (hib/AHE) Seit 2014 sind Angehörige der krimtatarischen Minderheit, insbesondere Kritiker der Annexion der Krim durch Russland, nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen massiven Repressionen in Form von Drohungen und Durchsuchungen, Einreise- und Arbeitsverboten bis hin zu willkürlichen Festnahmen ausgesetzt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/1866) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1071) schreibt, gelte der Medschlis des krimtatarischen Volkes (zentrale Exekutivkörperschaft der Volksversammlung der Krimtataren) seit April 2016 als „extremistische Organisation“, alle seine Aktivitäten seien untersagt worden. „Der Internationale Gerichtshof stellte am 19. April 2017 fest, dass die Russische Föderation damit gegen Artikel 2 und 5 der Rassendiskriminierungskonvention der Vereinten Nationen verstoßen hat.“ Wie die Bundesregierung weiter schreibt, richteten sich Repressionen auch gegen Personen ukrainischer Nationalität, die die russische Annexion der Krim kritisieren oder eine Einbürgerung durch Russland ablehnen.
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