Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen
Berlin: (hib/STO) Die Beteiligung an Bundestagswahlen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die Wahlbeteiligung seit den 1980er Jahren mehrfach gesunken und wieder angestiegen und hatte bei der Bundestagswahl 2009 mit 70,8 Prozent einen Tiefststand erreicht.
„Bereits bei der Bundestagswahl 2013 erfolgte ein Anstieg der Wahlbeteiligung auf 71,5 Prozent und bei der Bundestagswahl 2017 ein Anstieg auf 76,2 Prozent auf ein mit der Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 1990 (77,8 Prozent) vergleichbares Niveau“, heißt es in der Antwort weiter. Damit hätten sich an der letzten Bundestagswahl mehr als drei Viertel der Wahlberechtigten beteiligt, womit die Teilnahme an allgemeinen Wahlen die am meisten genutzte Möglichkeit politischer Partizipation bleibe.
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