Abfrage von Bestandsdaten
Inneres und Heimat/Antwort - 15.05.2018 (hib 311/2018)
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Fälle, in denen das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und der Zoll seit dem Jahr 2016 „bei Betreibern von Kommunikationsplattformen (Mail, Chat etc.)“ Bestandsdaten von Nutzern abgefragt hat, ist nach Auffassung der Bundesregierung geheimhaltungsbedürftig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1650) hervor. Danach ist die Bundesregierung „nach sorgfältiger Abwägung“ zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung entsprechender Fragen in offener Form nicht erfolgen kann.
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