Erhebung der Grundsteuer
Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion macht die Erhebung der Grundsteuer zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/2012), nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neukonzeption der Bemessungsgrundlage für diese Steuer gefordert hatte, die den Städten und Gemeinden zuletzt 13,7 Milliarden Euro im Jahr einbrachte. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob es nach Ansicht der Bundesregierung sozial, gerecht und widerspruchsfrei ist, eigengenutzten Grundbesitz mit einer Substanzsteuer zu belasten, während alle Mobilienbesitzer wie Eigentümer von Segelyachten und Flugzeugen keine Substanz- beziehungsweise Vermögensteuer zu zahlen haben. Außerdem wird danach gefragt, warum Eigentümer voll mit Grundsteuer belastet werden, auch wenn sie den Erwerb des Grundbesitzes fremdfinanziert haben und Zins- und Tilgungsdienst leisten müssen. Eine Bewertung der Bundesregierung erwartet die Fraktion auch zur Lage der Mieter, auf die die Grundsteuer zumeist umgelegt wird. In der Vorbemerkung schreibt die AfD-Fraktion, die Grundsteuer stehe im Wertungswiderspruch zur allgemein anerkannten Förderungswürdigkeit des Wohnens als Grundbedürfnis.
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