Regierung will Informationen nachreichen
Berlin: (hib/HAU) Die Beantwortung eines Großteils der in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/1587) gestellten Fragen zur „Vegetationskontrolle auf bahnfremden, an Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzenden Grundstücken“ war der Bundesregierung innerhalb der laut Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehenen 14-tägigen Frist nicht möglich. Das geht aus der Antwort (19/1874) der Regierung hervor. „Sobald die Informationen vorliegen, werden sie nachgereicht“, heißt es in der Vorlage.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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