Schienenverkehrsprojekte im BVWP
Berlin: (hib/HAU) Die Bewertung von Schienenverkehrsprojekten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/2049). Die Abgeordneten schreiben in der Vorlage, für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) oder eine Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) müssten Projekte jeweils einer Nutzen-Kosten-Bewertung unterzogen werden. Nur bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) über eins seien die Projekte förderfähig. Zudem dürften nur solche Projekte in den BVWP aufgenommen werden, die zumindest anteilig einen Nutzen für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) oder Schienengüterverkehr (SGV) haben. „Ein reiner Nutzen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht ausreichend“, heißt es in der Vorlage.
Vor diesem Hintergrund will die Linksfraktion nun wissen, warum der „Knoten München“ als zulässige Ausnahme von der nach Auffassung der Bundesregierung bestehenden Regel angesehen worden sei, dass Projekte mit reinem SPNV-Nutzen nicht über den BVWP finanzierbar seien. Weiter wird gefragt, warum dann andere sinnvolle Projekte mit ausschließlichem Nutzen für den SPNV nicht ebenfalls in den BVWP 2030 aufgenommen wurden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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