Elektronischer Europäischer Mautdienst
Berlin: (hib/HAU) Nach den bislang angefallenen Kosten für die Einführung des Elektronischen Europäischen Mautdienstes (EETS) in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke bei der Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/2054) schreiben die Abgeordneten, 14 Jahre nach Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (EETS-Richtlinie) sei noch kein Anbieter in Deutschland zugelassen worden. Gleiches gelte für die meisten Staaten in der Europäischen Union. Die EU-Kommission habe daraufhin im Sommer letzten Jahres eine Revision der Richtlinie vorgelegt, in der grundlegende Kritik an den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EETS geäußert werde, heißt es in der Vorlage.
Die Linksfraktion fragt nun, welche EETS-Anbieter derzeit in Deutschland registriert sind und welche Gesellschafter hinter den registrierten EETS-Anbietern stehen. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob es im Hinblick auf die Umsetzung der EETS-Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gab.
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