Probleme im Umgang mit EU-Verordnung
Berlin: (hib/HLE) Einige Probleme im Umgang mit der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) sind der Bundesregierung bekannt. Wie sie in ihrer Antwort (19/2087) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1809) berichtet, handelt es sich unter anderem um die Pflicht zur Angabe der jährlichen durchschnittlichen Renditen bei Hebelprodukten. Die dabei auftretenden hohen absoluten Zahlen und Prozentangaben könnten einen falschen Eindruck beim Verbraucher ergeben, wird eingeräumt. Auch bei der Darstellung der Kosten von Finanzprodukten gibt es unterschiedliche Angaben in den Basisinformationsblättern nach der PRIIP-VO und den Kosteninformation nach der EU-Richtlinie MiFID II. Da die PRIIP-Verordnung eine unmittelbar geltende europäische Verordnung sei, sei auch eine Lösung eventuell bestehender Probleme auf europäischer Ebene anzustreben, erklärt die Bundesregierung.
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