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24.05.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 330/2018

Angebot für Schienenpersonenfernverkehr

Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll nach den Vorstellungen des Bundesrates gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein Grundangebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) zu gewährleisten. In dem dazu von der Länderkammer vorgelegten Gesetzentwurf (19/2074) wird der Bund zudem aufgefordert, einen SPFV-Plan zu entwickeln, „welcher der Zustimmung des Bundesrates bedarf“. Der SPFV-Plan müsse mindestens die „pflichtig durch Züge des Fernverkehrs anzubindenden Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit auf den einzelnen Linien darstellen“, fordern die Länder in dem Gesetzentwurf. Insbesondere seien alle Oberzentren anzubinden und das Prinzip des Integralen Taktfahrplans zu beachten. Der SPFV-Plan könne darüber hinaus Ziele und Vorgaben für die Qualität und die anzuwendenden Tarife enthalten.

Zur Begründung heißt es in der Vorlage, mit der Bahnreform in Deutschland zum Jahreswechsel 1993/1994 sei das Ziel verbunden worden, den Verkehr auf der Schiene zu steigern. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sei dies nach der grundgesetzlichen Verantwortungszuweisung an die Länder und einer damit einhergehenden Finanzausstattung (Regionalisierung) „eindrucksvoll gelungen“. Jedes Land habe durch Landesgesetze Aufgabenträger für den SPNV bestimmt, die für eine den Erfordernissen des Gemeinwohls genügende Bestellung von Verkehrsleistungen des Nahverkehrs sorgen und diese abgelten würden. In der Folge sei die Schiene wieder deutlich stärker genutzt worden.

„Eine andere Entwicklung ist im Schienenpersonenfernverkehr eingetreten“, schreibt der Bundesrat. Hier sei die Verantwortung beim Bund verblieben, der jedoch bisher keine Aufgabenträgerschaft übernommen und - entgegen der Vorgabe in Artikel 87e Absatz 4 Grundgesetz - kein Gesetz erlassen habe. Entsprechend sei es im SPFV weder zu intensivem Wettbewerb noch zu Mehrverkehr gekommen. „Die Ziele der Bahnreform wurden mithin hier bislang nicht erreicht“, urteilen die Länder. Seit 1996 habe vielmehr ein kontinuierlicher Abbau des Fernverkehrsangebotes auf der Schiene in Deutschland stattgefunden.

Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf deutlich, dass es aus ihrer Sicht der vom Bundesrat vorgeschlagenen Angleichung der Organisation des Fernverkehrs an den Nahverkehr nicht bedarf. „Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab, da er insbesondere die mit der Bahnreform 1993 geschaffenen Verhältnisse - ausschließliche Eigenwirtschaftlichkeit des SPFV - umkehren und mit hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bund einhergehen würde“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch ohne ein Gesetz zur Gewährleistung des SPFV erfülle der Bund weiterhin den ihm nach Artikel 87e Absatz 4 Grundgesetz obliegenden Gewährleistungsauftrag für Verkehrsangebote auf dem Schienennetz, schreibt die Regierung. Dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, „soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen“, werde Rechnung getragen.

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