Bundeseisenbahnvermögen bleibt bestehen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, das 1993 im Zuge der Bahnreform gegründete und derzeit vorrangig mit der Personalverwaltung und der Bewirtschaftung von Bahnimmobilien befasste Bundeseisenbahnvermögen (BEV) „als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes“ aufzulösen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/2026) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1784) hervor. Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass bereits im Errichtungsgesetz von 1993 in Paragraf 30 die Auflösung des BEV normiert sei. Diese sollte frühestens zehn Jahre nach Gründung erfolgen. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dieser ersten Stufe der Bahnreform steht aus Sicht der FDP-Fraktion die Frage im Raum, „ob es zur Erledigung der noch anfallenden Aufgaben einer eigenständigen Behörde bedarf“.
Gefragt nach den Voraussetzungen für eine Auflösung des BEV, schreibt die Bundesregierung: „Die Aufgaben des BEV müssten soweit zurückgegangen sein, dass eine eigenständige Organisation nicht mehr angemessen ist.“ Die derzeitige Aufgabenwahrnehmung durch das BEV sei aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen weiterhin geboten. Die Bundesregierung werde je nach Entwicklung von Personal und Aufgaben des BEV weitere Überprüfungen zur Zukunft des BEV vornehmen, heißt es in der Vorlage.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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