Zurückhaltung bei Personalentscheidungen
Inneres und Heimat/Antwort - 24.05.2018 (hib 334/2018)
Berlin: (hib/STO) Über ein Schreiben des damaligen Bundesministers für besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU), vom 17. Oktober 2017 an seine Kabinettskollegen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2137) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (1858). Danach wies Altmaier in diesem Schreiben auf die bisherige Staatspraxis hin, „während der Zeit einer geschäftsführenden Bundesregierung Zurückhaltung bei der Beschlussfassung über kabinettpflichtige Personalien in den Bundesministerien zu üben“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich diese Zurückhaltung aus ihrer Sicht bewährt, „denn sie vermeidet es, einer neuen Bundesregierung beziehungsweise den neu ernannten Bundesministerinnen und Bundesministern bei Personalentscheidungen vorzugreifen“.
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