Überprüfungen von Flughafenmitarbeitern
Berlin: (hib/STO) Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenmitarbeiten nach Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2140) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1909). Wie daraus hervorgeht, wurden in den Ländern im Kalenderjahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung 166.118 Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gestellt. Davon seien 153.234 positiv und 2.255 negativ beschieden worden.
Bei der Analyse dieser Zahlen ist der Antwort zufolge zu berücksichtigen, dass nicht alle im Kalenderjahr 2017 gestellten Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung auch in diesem Jahr abgeschlossen werden konnten. „Darüber hinaus wurde die Prüfung auf Zuverlässigkeit in einigen Fällen aufgrund fehlender Dokumente und Nachweise abgebrochen beziehungsweise abgebrochen, weil Antragsteller ihre Anträge zurückgezogen haben“, heißt es in der Vorlage weiter. Laut Bundesregierung führen nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung die Länder Zuverlässigkeitsüberprüfungen in Bundesauftragsverwaltung und damit in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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