Tausende Opfer der Immunprophylaxe
Berlin: (hib/PK) Von der mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) kontaminierten Anti-D-Immunprophylaxe in der DDR 1978/1979 waren 4.689 Frauen betroffen. Allein 1.525 Fälle wurden aus Sachsen gemeldet, 868 Fälle aus Sachsen-Anhalt, 811 Fälle aus Brandenburg, 700 Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern, 485 Fälle aus Thüringen und 300 Fälle aus Berlin. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2149) auf eine Kleine Anfrage (19/1940) der Fraktion Die Linke hervor.
Seit 2014 haben den Angaben zufolge insgesamt 114 Frauen Leistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz beantragt, das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Seit 2014 wurden keine Einmalzahlungen mehr geleistet, sondern ausschließlich Rentenzahlungen.
Die Bundesregierung bekräftigte ihr Bedauern darüber, dass in der DDR Tausende Frauen nach der Geburt von Kindern bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Prophylaxe zum Schutz nachgeborener Kinder „schuldhaft mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und damit unverschuldet ein schweres Los zu tragen haben“. Erfreulicherweise habe die Behandlung von HCV in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Dadurch sein in den meisten Fällen eine Heilung möglich.
Die Anti-D-Immunprophylaxe soll nach einer Schwangerschaft mögliche Schäden bei Zweitgeborenen verhindern, wenn die Mutter, anders als das Kind, keinen Rhesusfaktor aufweist. In dem Fall bildet die Mutter Antikörper gegen den Rhesusfaktor, was bei einer erneuten Schwangerschaft dem Kind schaden könnte. Um zu verhindern, dass die Mutter selbst Antikörper bildet, wird ein Mittel mit Antikörpern von außen gegeben.
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