Folgen aus EuGH-Urteil zu Schiedsklauseln
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrer Auffassung in einem Rechtsstreit mit dem Vattenfall-Konzern bestärkt. In der Antwort (19/2174) auf eine Kleine Anfrage (19/1625) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sie, die Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens bei auf den Energiecharta-Vertrag gestützten Klagen von einem Unternehmen aus der EU gegen ein Land der EU müsse neu bewertet werden, da es sich um eine vergleichbare Ausgangssituation handelt. Der EuGH hatte entschieden, dass internationale Schiedsgerichte bei Streitigkeiten zwischen EU-Staaten über Investitionen nicht gelten. Konkret ging es um einen Konflikt zwischen der Slowakei und den Niederlanden. Der schwedische Vattenfall-Konzern wiederum hatte beim Internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington gegen die dauerhafte Stilllegung der beiden schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel Klage eingereicht. Es geht um eine Forderung von insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz plus Zinsen. Die Bundesregierung hat beantragt, die Klage abzuweisen und hält sie für unzulässig und unbegründet.
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