Verfassung wird beachtet
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU, die die Einführung einer grenzüberschreitenden Meldepflicht bei Steuergestaltungen sowie den automatischen Austausch dieser Informationen unter EU-Mitgliedsländern vorsieht, eingehalten werden. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2144) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1861) mit. Unter Bezugnahme auf mehrere Gerichtsentscheidungen betont die Regierung darin auch die Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht für steuerberatende Berufe.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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