Umwidmung von Krediten für BER-Ausbau
Berlin: (hib/HAU) Ob im Falle einer Umwidmung von Krediten für Ausbauvorhaben des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER), die Gegenstand einer beihilferechtlichen Notifizierung waren, eine erneute beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission erforderlich ist, kann nach Ansicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/2092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1865) hervor. Was die zuletzt bekanntgewordenen Mehrkosten für das Projekt angeht, so heißt es in der Vorlage: „Die Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) haben am 19. März 2018 einvernehmlich ihre Bereitschaft erklärt, zur gegebenen Zeit eine Entscheidung über Kapitalzuführungen unter Einbeziehung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber zur Sicherstellung einer geschlossenen Gesamtfinanzierung herbeizuführen.“
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)