Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Berlin: (hib/STO) Die finanzielle Mehrbelastung der Länder durch die 2017 beschlossenen Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes „und der damit verbundenen gestiegenen Anzahl der Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2147) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1939). Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat sie im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens den voraussichtlichen Erfüllungsaufwand der Länder durch die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes ermittelt. Der jährliche Erfüllungsaufwand bezüglich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen betrage danach zirka 264.000 Euro.
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