Beschwerden wegen Personenkontrollen
Berlin: (hib/STO) Über Beschwerden im Zusammenhang mit Personenkontrollen etwa zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1941). Danach kam es in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. April 2018 zu insgesamt 28 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vorwurf des sogenannten „Racial Profiling“ beziehungsweise der Durchführung von Personenkontrollen nach den Paragrafen 22 Absatz 1a und 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes.
Im Ergebnis der geprüften Beschwerdesachverhalte seien seitens der Bundespolizeidirektionen 19 Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen worden, heißt es in der Vorlage weiter. Gegenwärtig befänden sich aus dem genannten Zeitraum noch sieben Beschwerden in der Prüfung. Zwei Beschwerden seien als begründet eingestuft worden.
In keinem der zwei Fälle habe sich die Begründetheit aus dem Vorwurf einer „rassistischen Kontrolle“ ergeben, führt die Bundesregierung weiter aus. In beiden Fällen seien die jeweiligen Kontrollen der Aufgabenwahrnehmung geschuldet gewesen und hätten auf beobachtetem Verhalten resultiert .Kritisiert worden sei in beiden Fällen „Auftreten und Kommunikation der eingesetzten Kräfte“.
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