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30.05.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 346/2018

Bundespolizei-Einsatz in Wörth

Berlin: (hib/STO) Über einen Einsatz der Bundespolizei am 7. April 2018 in Wörth berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1976). Danach waren im Zusammenhang mit dem tödlichen Messerangriff durch einen afghanischen Staatsangehörigen am 28. Dezember 2017 in Kandel am 7. April 2018 mehrere Versammlungen angemeldet, wobei die An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer auch unter Nutzung verschiedener Reiseverbindungen des Schienenpersonennahverkehrs erfolgte.

Gegen 12:20 Uhr erreichte die in Wörth bereitgestellten Einsatzkräfte der Bundespolizei laut Antwort die Information, dass sich am Bahnhof Karlsruhe ein Übergriff der Veranstaltungsteilnehmer auf Angehörige einer Studentenverbindung ereignet. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei in Karlsruhe seien dabei „von zirka 70 Personen bei der Sachverhaltsaufnahme/-klärung beziehungsweise an der Durchführung polizeilicher Maßnahmen gehindert“ worden. Die Tatverdächtigen nutzten den Angaben zufolge anschließend die Regionalbahn 5 von Karlsruhe nach Kandel.

„Um weitere Störungen zu unterbinden, sollte eine Begleitung der Regionalbahn 5 mit Einsatzkräften der Bundespolizei vom Bahnhof in Wörth zum Bahnhof in Kandel erfolgen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die in der Regionalbahn befindlichen „gewalttätigen Reisenden aus Karlsruhe behinderten jedoch den Zustieg der Einsatzkräfte in die Wagen der Regionalbahn, indem sie sich an den Armen unterhakten und den Zustieg an den Türen blockierten“, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Den Weisungen der Einsatzkräfte, die Türbereiche frei zu geben, kamen ihren Angaben zufolge „die gewalttätigen Reisenden ebenso wenig nach wie den dann ausgesprochenen Platzverweisen“.

Aufgrund dieser Ereignisse seien 42 Einsatzkräfte der Bundespolizei aus Kandel zur Unterstützung der Maßnahmen in Wörth eingesetzt worden. Gegen 16 Beschuldigte habe die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Einsatzanlass Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleitet.

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