Bessere Lernförderung durch Teilhabepaket
Berlin: (hib/CHE) Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.
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