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30.05.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 350/2018

Vergütungsanpassung für Betreuer

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung steht Änderungen im Betreuungsrecht aufgeschlossen gegenüber. Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in einer Antwort (19/2305) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1974) schreibt, plant es im Nachgang zu zwei Forschungsvorhaben zum Thema Qualität in der rechtlichen Betreuung in einen breit und partizipativ angelegten Diskussionsprozess darüber einzutreten, welche Änderungen im Betreuungsrecht zur Verbesserung der Qualität und insbesondere zur weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention geplant sind. Im aktuellen Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ebenfalls zeitnah Sorge getragen werden soll, heißt es weiter in der Antwort.

Die FDP-Fraktion hatte nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern gefragt. Sie wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

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