Stalleinbrüche in Deutschland
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Stalleinbrüche in den vergangenen drei Jahren den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt haben. Wie das Bundesjustizministerium in einer Antwort (19/2326) namens der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2033) schreibt, haben die Koalitionspartner gleichwohl im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie „Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden“ wollen. Vor diesem Hintergrund plane die Bundesregierung etwaigen Handlungsbedarf.
Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie viele Stalleinbrüche in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach Paragraf 123 Strafgesetzbuch erfüllt haben, und ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um Ermittlungsbehörden die Verfolgung von Stalleinbrüchen zu vereinfachen. Hintergrund sei, dass die landwirtschaftliche Nutztierhaltung „im Fokus ideologischer Debatten“ stehe und militante Tierrechtler unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Tierschutzes Straftaten begehen und aufgenommenes Bild- und Videomaterial teilweise kommerziell verwerten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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