Länder investieren weniger in Kliniken
Berlin: (hib/PK) Die Bundesländer haben ihre Investitionsfördermittel für Krankenhäuser seit 1991 drastisch reduziert. Das geht aus der Antwort (19/2271) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2006) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Laut einer Statistik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) lag demnach der Wert der Fördermittel preisbereinigt 2015 noch bei 50,3 Prozent der Investitionsmittel des Jahres 1991. In allen Bundesländern gingen die Investitionen nach Angaben der DKG sei 1991 prozentual zweistellig zurück.
Am höchsten war der Rückgang bei der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser seit 1991 in Sachsen-Anhalt mit 85,2 Prozent, gefolgt von Berlin mit 80,2 Prozent und Thüringen mit 74,5 Prozent. Vergleichsweise am besten schnitten Schleswig-Holstein mit minus 10,4 Prozent, Baden-Württemberg mit minus 11,9 Prozent und Hessen mit minus 12,6 Prozent ab.
Nach Berechnungen der DKG sank die Investitionsquote für Krankenhäuser gemessen an den bereinigten Kosten der Häuser von 9,7 Prozent im Jahr 1991 auf 3,3 Prozent 2015.
Wie eine Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 2015 den Angaben zufolge ergab, schätzten sich 62,8 Prozent der befragten Krankenhäuser als schwach investitionsfähig ein, 12 Prozent als nicht investitionsfähig und 25,2 Prozent als ausreichend investitionsfähig.
In Deutschland finanzieren die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser, also Kosten für die Behandlung der Patienten. Die Investitionskosten werden hingegen von den Ländern getragen. Die Länder sind auch für Standortfragen, also für die Krankenhausplanung, verantwortlich.
Gesundheitsexperten beklagen, dass die Investitionsmittel der Länder nicht ausreichen und die Kliniken in der Folge ihre Betriebsmittel für nötige Investitionen einsetzen statt etwa für mehr Pflegepersonal. Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, wird die Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung im Koalitionsvertrag bekräftigt.
Ferner solle der mit dem Krankenhausstrukturgesetz errichtete Krankenhausstrukturfonds über einen Zeitraum von vier Jahren mit einem deutlich erhöhten Fördervolumen von insgesamt einer Milliarde Euro jährlich fortgeführt werden, das zur Hälfte von den Ländern kofinanziert werde.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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