Keine Nachweispflicht für Klinikpflege
Berlin: (hib/PK) Eine mögliche Nachweispflicht der Krankenhäuser für die zur Pflege eingesetzten Mittel wird von der Bundesregierung skeptisch gesehen. In einem pauschalierenden Entgeltsystem liege es grundsätzlich in der betriebswirtschaftlichen Verantwortung der Krankenhäuser, die Betriebsmittel für eine effektive Versorgung der Patienten einzusetzen, heißt es in der Antwort (19/2321) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Mit einer Nachweispflicht wäre einerseits zusätzlicher bürokratischer Aufwand verbunden. Zugleich könnte „krankenhausindividuellen Bedarfen für einen flexiblen Mitteleinsatz nicht mehr hinreichend Rechnung getragen werden“. Andererseits stelle die unzureichende Investitionsfinanzierung der Länder eine „dauerhafte Herausforderung für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung“ dar.
Die Pflegepersonalkosten werden den Angaben zufolge im Fallpauschalensystem (DRG) bislang nicht gesondert ausgewiesen. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Personalkosten des Pflegedienstes für die allgemeinen Krankenhäuser 2016 auf rund 16,7 Milliarden Euro.
Gesundheitsexperten beklagen, dass die Investitionsmittel der Länder seit Jahren nicht ausreichen und die Kliniken in der Folge ihre Betriebsmittel für Investitionen einsetzen statt etwa für mehr Pflegepersonal. Die Bundesregierung plant, die Pflegepersonalkosten künftig unabhängig von den Fallpauschalen zu vergüten, um sicherzugehen, dass die Mittel auch für die Pflege eingesetzt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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