AfD will U-Ausschuss zu Migrationspolitik
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Asyl- und Migrationspolitik“. Das Gremium solle sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden „im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/2392). Zu diesem Gesamtbild gehörten auch „die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt“. Auf der Basis dieses Gesamtbildes solle der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum soll sich dem Antrag zufolge von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.
Insbesondere soll der Ausschuss nach dem Willen der AfD-Fraktion klären, welche Informationen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der EU und über die Entwicklung der Migrationsbewegung vorlagen, welche Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen entwickelt wurden und inwieweit diese Empfehlungen von der Bundesregierung aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden. Ebenso soll der Ausschuss laut Vorlage klären, wie sich die Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.
Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss unter anderem auch klären, welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfolgt sind, wer innerhalb des Bamf wann davon Kenntnis erlangt hatte und wann das Bundesinnenministerium sowie das Bundeskanzleramt, informiert wurden. Zudem soll der Untersuchungsausschuss dem Antrag zuufolge unter anderem Empfehlungen abgeben „zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen“.
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