Schwerpunktregionen politischer Gewalt
Inneres und Heimat/Antwort - 01.06.2018 (hib 357/2018)
Berlin: (hib/STO) Die Darstellung regionaler Schwerpunkte politisch motivierter Gewalt, die Analyse der Ursachen für deren Entwicklung sowie die Festlegung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Schwerpunkte liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies führt die Bundesregierung unter Verweis auf die „vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern“ in ihrer Antwort (19/2310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1967) mit dem Titel „Regionale Schwerpunkte politischer Gewalt“ aus.
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