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01.06.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 359/2018

FDP fragt nach Stand bei Software-Updates

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Umsetzungsstand der mit der Automobilindustrie vereinbarten Software-Updates für bestimmte Dieselfahrzeuge erkundigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/2284) schreiben die Abgeordneten, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe mehrfach auf Veranstaltungen aber auch im Verkehrsausschuss des Bundestages berichtet, dass die Updates bis Ende 2018 abgeschlossen sein sollen. Derzeit würde es jedoch bei der Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu Verzögerungen kommen, weil verschiedene Hersteller die erforderlichen Unterlagen und Softwarepakete nicht liefern würden, schreiben die Liberalen. Auf Seiten der Automobilindustrie werde hingegen behauptet, dass dem KBA alle erforderlichen Unterlagen und Updates zur Genehmigung vorliegen würden und das KBA für eventuelle Verzögerungen verantwortlich sei. Wie es in der Vorlage weiter heißt, weigerten sich zudem immer mehr Fahrzeughalter, Software-Updates an ihren Fahrzeugen überhaupt durchführen zu lassen, da noch immer nicht geklärt sei, wer für etwaige Folgeschäden an den Fahrzeugen, die durch die Updates an Motoren oder anderen Fahrzeugteilen entstehen können, haftet.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, bei wie vielen Fahrzeugen bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Software-Update durchgeführt wurde und wie der weitere Zeitplan für das Jahr 2018 aussieht. Wissen wollen die Parlamentarier auch, ob für ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) die Plakette verweigert werden kann, wenn der Halter ein angeordnetes Software-Update nicht durchgeführt hat. Außerdem erkundigt sich die FDP-Fraktion, wie sichergestellt wird, „dass bestehende Gewährleistungsrechte auch nach dem Software-Update weiterhin ausgeübt werden können“.

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