Grundsteuer nicht nach Leistungsfähigkeit
Berlin: (hib/HLE) Bei der Grundsteuer als Real- oder Objektsteuer werden die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht berücksichtigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Daher sei es angemessen, die Art der Finanzierung einer Immobilie bei der Bemessung der Steuer nicht zu berücksichtigen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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