Kappung des Kindergeldes
Arbeit und Soziales/Antwort - 06.06.2018 (hib 371/2018)
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung wird eine Änderung zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten erst vorlegen, nachdem das europäische Recht geändert wurde. Das betont sie in ihrer Antwort (19/2333) auf eine Kleine Anfrage (19/1739) der AfD-Fraktion. Die Fraktion hatte unter anderem danach gefragt, ob die Regierung eine Kappung des Kindergeldes für EU-Ausländer und Deutsche plant, deren Kinder im Ausland wohnen.
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