+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.06.2018 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 373/2018

Strengere Regeln für Bürgerenergieprojekte

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich für Änderungen bei den Ausschreibungsregelungen für Bürgerenergiegesellschaften ausgesprochen. Bei seiner Sitzung am Mittwoch stimmten die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats (19/1320) in geänderter Form. Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Abgeordneten der Fraktionen AfD und Linke votierten dagegen. Mit der Änderung am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) will der Bundesrat eine drohende Ausbaulücke bei Windenergieprojekten vermeiden und einen Missbrauch der Gesellschaftsform unterbinden. Der Bundestag soll noch in dieser Woche darüber debattieren.

Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Regelung soll dem Gesetzentwurf in geänderter Form zufolge bis Mitte 2020 gelten. Noch im vergangenen Jahr hatten Sonderregelungen Ausnahmen für die neuen Gesellschaften gewährt - nun gibt es offenbar Sorgen, dass nicht zuletzt durch das langwierige, nachträgliche Einholen von Sondergenehmigungen Projekte erst stark verzögert umgesetzt würden. Zudem hatten manche Großanbieter flugs eigene Gesellschaften gegründet, die formal Bürgerenergiegesellschaften entsprachen und waren so in den Genuss von Sonderbehandlungen gekommen. „Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel“, bilanziert der Bundesrat.

Die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften seien in der Hoffnung auf einen missbrauchsfreien Schriftsatz gefasst worden, hieß es von Seiten der Koalitionsfraktionen im Ausschuss. „Das Gegenteil ist passiert“, bilanzierte ein Abgeordneter. Nun könne man Schlupflöcher stopfen und parallel schauen, wie man Bürgerenergiegesellschaften weiter fördert.

Die AfD-Fraktion untermauerte ihre Kritik am EEG an sich. Jetzt gehe es um ein Herumdoktorn an einem Gesetz innerhalb eines Systems, das falsch läuft. Das EEG solle gestrichen werden. Die FDP-Fraktion begrüßte das vorgesehene Moratorium für die Ausnahmen, bemängelte allerdings die lange ausharrende Haltung der Bundesregierung - nun werde das ganze brachial vor der Sommerpause durchgezogen.

Vertreter der Linksfraktion kritisierten das Ausschreibungsvolumen als zu niedrig. Eigentlich brauche man zusätzliche Ausschreibungsrunden, doch dazukomme es entgegen früherer Pläne nicht. Das komme einem Versagen der Bundesregierung gleich, so ein Abgeordneter. Die Fraktion möchte zudem kleinere Projekte von Ausschreibungen ausnehmen. Die Grünen-Fraktion plädierte dafür, die Ausbaumengen deutlich zu erhöhen. Die verlängerte Aussetzung der Sondergenehmigungen sei richtig; nun erwarte man, dass die Bundesregierung eine gute dauerhafte Regelung findet.

Marginalspalte