Vorstoß zur POP-Verordnung abgelehnt
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwochvormittag mit einem Entschließungsantrag zur Neufassung der sogenannten POP-Verordnung gescheitert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD- und die FDP-Fraktion lehnten das Vorhaben ab. Die Fraktion Die Linke stimmte mit den Grünen. Der Antrag hat eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Ziel. Den eigentlichen Verordnungsvorschlag (KOM(2018)144 endg.; Ratsdok.-Nr. 7470/18) nahmen die Ausschussmitglieder zur Kenntnis.
Mit der neuen EU-Verordnung soll die bestehende Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung, (EG) Nr. 850/2004) neu gefasst werden. Als Grund für die Überarbeitung führt die EU-Kommission unter anderem neue Vorgaben aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe von 2015 an, die etwa eine Anpassung der Anhänge der Verordnung nötig machten.
In ihrem Entschließungsantrag fordern die Grünen zum einen, dass die Bundesregierung auf „wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren“ hinwirken soll. Zum anderen schlägt die Fraktion vor, auch Decabromdiphenylether in die POP-Verordnung aufzunehmen. Der als Flammschutzmittel genutzte Stoff sei zwar im Anhang des Stockholmer Übereinkommens aufgeführt, fehle aber im Verordnungsentwurf, kritisieren die Grünen.
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