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06.06.2018 Inneres und Heimat — Antrag — hib 374/2018

FDP fordert Bamf-Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Affäre um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Gremium solle sich „ein Gesamtbild darüber verschaffen, welche Gründe und Rahmenbedingungen zu den Vorkommnissen in der Bamf-Außenstelle in Bremen geführt beziehungsweise diese ermöglicht haben und welche Entwicklungen und Fehlentwicklungen diese im weiteren Verlauf genommen haben“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/2524), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Untersuchungsausschuss „prioritär“ in einem ersten Schritt prüfen, welche konkreten Maßnahmen sofort und mittelfristig getroffen werden müssen, „um die bereits bekannten Missstände im Rahmen der Flüchtlingspolitik und der Asylverfahren baldmöglichst abzustellen“.

Darüber hinaus solle der Ausschuss klären, inwieweit strukturelle und organisatorische Defizite im Bamf möglicherweise auch in anderen Organisationseinheiten zu Missbrauch oder erhöhtem Fehleraufkommen geführt haben, heißt es in dem Antrag weiter. Zudem soll das Gremium laut Vorlage der Frage nachgehen, wie sich die Strukturen, Organisation und Arbeitsweisen des Bamf und sonstiger mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht betrauter Behörden seit 2014 entwickelt haben und welche politischen Entscheidungen diese Entwicklungen in welcher Art und Weise beeinflusst haben.

Auch soll sich der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion ein Urteil zu der Frage bilden , welche Auswirkungen „die politische Entscheidung, Asylsuchende, die über andere Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland einreisen wollten, nicht an den deutschen Grenzen zurückzuweisen,“ auf die Arbeitsweise der mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht betrauten Behörden und die Entwicklung der Sicherheitslage in Deutschland gehabt hat. Gleiches soll dem Antrag zufolge für die Frage gelten, „ob Deutschland zu jeder Zeit in der Lage war oder gewesen wäre, die Grenzen zu sichern und dadurch seine Kontrollfunktion wahrzunehmen“.

Insbesondere will die Fraktion durch den Ausschuss unter anderem geklärt sehen, „wann, aus welchen Gründen, durch wen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, keine Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen durchzuführen sowie - zumindest zeitweise - nicht ihre Identität bei der Einreise festzustellen,“ und ob eine „Grenzschließung“, also die Rücknahme dieser Entscheidung „direkt im Anschluss oder auch später kurzfristig überhaupt möglich und durchführbar gewesen wäre“.

Der Untersuchungszeitraum soll vom 1. Januar 2014 bis zum Beschluss der Einsetzung reichen, wie aus dem Antrag ferner hervorgeht.

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