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06.06.2018 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 374/2018

Der Umgang mit dem Wolf im Wald

Berlin: (hib/SCR) Die Entscheidung, ob Kinder ohne Aufsicht im Wald spielen dürfen, obliegt nach Auffassung der Bundesregierung den Erziehungsberechtigten. Dies geht aus einer Antwort (19/2356) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1952) zu Gefahren im Wald durch den Wolf für Kinder, Hundebesitzer und mit Kopfhörern laufende Jogger hervor. Die Liberalen hatten darin unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung die Auffassung dänischer Forscher teile, dass „Kinder nicht alleine im Wald spielen sollten“. Die Bundesregierung führt aus, dass sie den von den Liberalen zur Begründung der Frage angeführten Medienbericht über das dänische Forschungsprojekt etwas anders verstehe. „Es wird danach empfohlen, kleine Kinder solange nicht allein in den Wald gehen zu lassen, bis sie zu möglichen Wolfsbegegnungen ausreichend informiert seien. Im Prinzip bewähre sich in einer solchen Gefahrensituation das gleiche Verhalten, das man auch bei einem freilaufenden Hund anwenden würde“, fasst die Bundesregierung ihre Lesart zusammen.

Zudem hebt die Bundesregierung in der Antwort hervor, dass das Risiko für Menschen, „durch einen Wolfsangriff verletzt oder gar getötet zu werden“, bislang als sehr gering eingeschätzt werde. So sei es in Deutschland sowie in den europäischen Nachbarländern in den vergangenen 20 Jahren zu keinen Angriffen von Wölfen auf Menschen gekommen. Gänzlich ausschließen ließe sich die Gefahr für spielende Kinder, Jogger sowie Hundebesitzer aber nicht. „Wer sich in der Natur aufhalten möchte, sollte sich über die entsprechenden Verhaltensweisen bei Begegnungen mit freilebenden Tieren im Wald informieren“, rät die Bundesregierung und verweist im Zusammenhang mit dem Wolf auf die „intensive Öffentlichkeitsarbeit“ der zuständigen örtlichen Behörden.

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