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06.06.2018 Verteidigung — Antwort — hib 374/2018

Regierung: MAD handelte gesetzeskonform

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der Bundesregierung handelte der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei seinen Ermittlungen gegen den Bundeswehrsoldaten C. wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit zur salafistischen Szene, die wegen einer Personenverwechslung aber wieder eingestellt wurden, „gesetzes- und vorschriftenkonform“. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2308) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2016) mit. Das Vorgehen des MAD sei sowohl intern als auch durch das Verteidigungsministerium im Zuge der Fach- und Rechtsaufsicht geprüft worden. Weitere Überprüfungen hätten anlässlich der Eingaben des Soldaten an das Verteidigungsministerium, den Wehrbeauftragten sowie im Rahmen seines Antrags auf Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung stattgefunden.

Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm hatte dem Soldaten im Januar 2014 nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt empfohlen, einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung zu stellen, weil die Ermittlungen des MAD vermutlich zu einer schweren psychischen Belastung geführt habe. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kam bei der Prüfung des Antrages zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Ausgleich nach dem Soldatenversorgungsgesetz besteht. Ein zweiter Antrag vom April 2018 wird nach Angaben der Regierung derzeit noch geprüft.

Der MAD ermittelte gegen den Bundeswehrsoldaten zwischen dem 19. September 2012 und dem 17. Januar 2013 aufgrund „verdachtsbegründeter Erkenntnisse“ der deutschen Verfassungsschutzbehörden und eines ausländischen Nachrichtendienstes. Im Rahmen der Ermittlungen wurde er auch durch den MAD befragt. Nach Abschluss der Ermittlungen sei der Soldat „nach mehrfachen erfolglosen Versuchen“ am 18. April 2013 persönlich vom MAD darüber informiert worden, dass eine „Verwechslung“ vorgelegen habe.

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