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06.06.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 375/2018

Öffentliche Anhörungen beschlossen

Berlin: (hib/mwo) Die Durchführung öffentlicher Anhörungen von Sachverständigen zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 13. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch beschlossen. Themen sind Gesetzentwürfe zum Thema Strafbarkeit des Schwarzfahrens sowie Anträge zu familienrechtlichen Betreuungsmodellen.

Linke und Grüne wollen, dass die sogenannte Beförderungserschleichung keine Straftat mehr ist. Während die Grünen jedoch betonen, dass sie nicht für eine Legalisierung des Fahrens ohne Fahrschein sind und dies als Ordnungswidrigkeit ahnden wollen, halten die Linken-Abgeordneten auch dies für unnötig. Nach der ersten Lesung im Plenum, in der sich vor allem die Unionsfraktion gegen eine Entkriminalisierung aussprach, waren die Entwürfe (19/1115, 19/1690) in den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Bei der zweiten Anhörung geht es um einen Antrag der FDP-Fraktion (19/1175), mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll, und einen der Linken (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell. Bei der Debatte im Plenum im März hatte der FDP-Antrag keine Unterstützung der anderen Abgeordneten bekommen.

Weitere Tagesordnungspunkte der Ausschusssitzung waren unter anderem Nachberichte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat Justiz und Inneres der EU Anfang Juni, bei dem die Abgeordneten vor allem an den Themen Facebook und Online-Warenhandel interessiert waren, und zum Rat Wettbewerbsfähigkeit der EU, wo es Nachfragen zum Leistungsschutzrecht für Verlage und zum Verbraucherrecht gab. Auf Antrag der Fraktionen der Linken und Grünen beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) Fragen der Abgeordneten zum Bericht des Bundesjustizministeriums über die Ergebnisse der von ihm in Auftrag gegebenen Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. So wollten die Parlamentarier unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant, die steigenden Inkassokosten zu senken. Laut Gutachten (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/041718_Gutachten_Inkasso.html)ist das das gesetzgeberische Ziel, diese Kosten zu senken, nicht erreicht worden.

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