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06.06.2018 Petitionen — Bericht — hib 375/2018

11.507 Petitionen im Jahr 2017

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2017 sind 11.507 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2017 (19/2250) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 371 erhöht. Bei 251 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 46 Zuschriften. 3.741 und damit knapp 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile 2,1 Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss.

Im Berichtszeitraum haben sich laut der Vorlage im Vergleich zum vorigen Jahr deutlich weniger Nutzer, nämlich 119.471 im Portal des Petitionsausschusses angemeldet (2016: 175.143), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 703 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2017 seien etwas mehr als 165.000 elektronische Mitzeichnungen registriert worden. „Zählt man die Personen dazu, die eine Petition per Post und Fax unterstützt haben, erhöht sich die Zahl der Unterstützer um ein Vielfaches“, heißt es in dem Bericht.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 18 Prozent der Eingaben (2.061) vorn, gefolgt vom Gesundheitsministerium (15 Prozent, 1.735) und dem Bundesministerium des Innern mit 1.709 Petitionen (15 Prozent). Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2017 für den Petitionsausschuss geprägt durch den Wechsel der Wahlperiode. Die letzte Sitzung des Ausschusses der 18. Wahlperiode habe am 5. September 2017 stattgefunden. Nach der Konstituierung des 19. Bundestages am 24. Oktober 2017 habe dieser beschlossen, in seiner zweiten Sitzung am 21. November 2017 - noch vor der Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse - neben zwei weiteren Ausschüssen den Petitionsausschuss einzusetzen unter Vorsitz des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD). Am 22. November 2017, einen Tag nach dem Einsetzungsbeschluss, habe die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses mit zunächst neun ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern stattgefunden. In der Folge habe der Ausschuss in dieser Zusammensetzung bis zur Festlegung der endgültigen Mitgliederzahl (28 Mitglieder) und der Bestimmung des neuen Vorsitzes am 31. Januar 2018 zwei weitere Male getagt.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2017 16 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 419 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden, schreiben die Abgeordneten. Zweimal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. Dabei sei es zum einen um die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung von Mukoviszidose-Patienten gegangen sowie um den von einer Petentin geforderten Stopp der Umsetzung der „EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen“. Zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung des Jahres 2017 habe der Ausschuss Experten eingeladen, mit denen über die Zukunft des Petitionswesens diskutiert wurde, heißt es in dem Bericht.

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