Übergangsregelung bei Familiennachzug
Berlin: (hib/STO) Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/2523) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Danach sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, „in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist“, die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll.
Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, „bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat“. Eine dauerhafte Regelung, die einen kompletten Ausschluss des Familiennachzugs oder eine starre Kontingentierung auf 1.000 Personen pro Monat oder Quotierung vorsieht, verletzte das Grundrecht auf Ehe und Familie sehr viel stärker als eine zeitlich begrenzte weitere Aussetzung mit entsprechenden Ausnahmetatbeständen. Sie lasse unter Umständen nicht ausreichend Raum für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere konkreter Härtefälle.
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