Breitbandausbau in Hessen
Berlin: (hib/HAU) In weniger als der Hälfte der Fälle positiver Förderbescheide für Investitionen in den Breitbandausbau in Hessen sind die bereitgestellten Mittel bislang auch abgeflossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2069) hervor. In der Antwort listet die Bundesregierung die Kommunen, Städte und Kreise in Hessen auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Gefördert werden Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) sowie Investitionen, die es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten (Betreibermodell). Die Höchstfördersumme liegt bei 15 Millionen Euro pro Investitionsprojekt. Mit bis zu 50.000 Euro pro Ausbaumaßnahme werden zudem Beratungsleistungen für Planung und Erstellung der Antragsunterlagen gefördert.
Auf Nachfrage der Grünen, an welchen Stellen im Förderprozess die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf sieht, heißt es in der Antwort: „Zur Vereinfachung der Förderbedingungen werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet.“
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