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06.06.2018 Bundestagsnachrichten — Gesetzentwurf — hib 379/2018

Koalition will mehr Geld für Parteien

Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag wollen wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung deutlich ausweiten. Die zulässige Grenze soll von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden, wie aus einem Gesetzentwurf (19/2509) der beiden Regierungsfraktionen hervorgeht.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.

Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs „durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten“ neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - „und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

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