AfD will Haushaltsuntreue bekämpfen
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 06.06.2018 (hib 379/2018)
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze (19/2469) vorgelegt. Damit soll Haushaltsuntreue bekämpft und die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sichergestellt werden, heißt es in dem Entwurf. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass die strafrechtliche Sanktionierung der Haushaltsuntreue aufgrund eines Umschwungs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1997 praktisch aufgehoben worden sei. Hinsichtlich des „enormen Ausmaßes der öffentlichen Verschwendung“ bestehe Handlungsbedarf sowohl in Bezug auf die Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes als auch in Bezug auf die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes.
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