FDP gegen EU-Einlagensicherung
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion lehnt die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung ab, da diese für eine stabile und erfolgreiche europäische Währungsunion „weder notwendig noch zielführend“ sei. In einem Antrag (19/2525) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines endgültigen europäischen Einlagensicherungssystems (KOM(2015) 586 endg.; Ratsdok. 14649/15, heißt es, es fehle eine Rechtsgrundlage für ein europäisches Einlagensicherungssystem. Die bloße Verlagerung von Risiken von der nationalen auf die europäische Ebene könne außerdem kein sinnvolles Ziel sein. „Eine europäische Einlagensicherung würde das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen nicht erhöhen, sondern senken, weil die bislang eigenkapitalstarken Banken nunmehr für viele instabile Institute haften müssten“, schreibt die FDP-Fraktion.
Der Deutsche Bundestag soll die Regierung auffordern, keiner Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken für Bankeinlagen zuzustimmen: „Das gilt auch dann, wenn die Vergemeinschaftung durch gewisse Formen des Entgegenkommens scheinbar abgemildert wird, etwa durch sukzessives Vorgehen, längere Übergangsfristen, die Ausklammerung bestimmter Institute oder das Inaussichtstellen weiterer risikoreduzierender Maßnahmen.“ Solche Maßnahmen würden an den langfristigen Risiken und Gefahren einer Vergemeinschaftung nichts ändern. „Wir fordern die Bundesregierung auf, gerade auch die langfristigen Interessen der deutschen Bankkunden im Blick zu haben und diese Linie bereits bei der Sitzung des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2018 gegenüber den anderen Mitgliedstaaten klar zum Ausdruck zu bringen“, fordert die Fraktion. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, jeden Vorschlag einer verpflichtenden europäischen Einlagenmitversicherung, -rückversicherung oder -vollversicherung abzulehnen, bei der deutsche Kreditinstitute für die Einlagen anderer Institute haften müssen. Ein solches Zwangssystem würde „starke Anreize setzen, Staatsschulden und notleidende Kredite auf die Einlagengläubiger anderer Mitgliedstaaten abzuwälzen“.
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