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07.06.2018 Finanzen — Antrag — hib 386/2018

FDP will Rechte des Bundestages sichern

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion verlangt eine Sicherung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der Entscheidung über die sogenannte Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds. In einem Antrag der FDP-Fraktion (19/2578) wird die Bundesregierung aufgefordert, „bei der für den Eurogipfel am 28./29. Juni 2018 in Aussicht gestellten Einigung auf die Einführung einer Letztsicherungsfunktion (sogenannter fiscal backstop) für den europäischen Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die Beteiligungsrechte des Bundestages umfassend zu wahren. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass dies insbesondere bedeutet, dass zur Einführung einer solchen Letztsicherung ein Beschluss des Plenums des Bundestages mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.“

Die FDP begründet ihren Vorstoß mit der Ankündigung der Bundesregierung, beim Eurogipfel Ende Juni wichtige Entscheidungen herbeiführen zu wollen und bezieht sich auf Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), wonach eine Einigung über eine Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds angestrebt werde. Danach soll in den Fällen, in denen das von den europäischen Banken in den Bankenabwicklungsfonds eingezahlte Kapital für eine Bankenrestrukturierung oder -abwicklung nicht ausreicht, der ESM aus seinem aus Steuermitteln stammendem Kapital Kredite gewähren. Das führe zu einer deutlichen Erhöhung des Risikos für den Bundeshaushalt, warnt die FDP-Fraktion. Mit den derzeit diskutierten Regelungen über eine Entscheidung für eine Letztsicherung in einer akuten Bankenschieflage könnte über die ESM-Mittel verfügt werden, ohne den Deutschen Bundestag zu beteiligen. „So liefen die durch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 18. März 2014 - 2 BvR 1390/12) geforderten Beteiligungsrechte des Bundestages, die bislang bei allen ESM-Instrumenten gelten, leer“, stellt die FDP-Fraktion fest. Über eine solche schwerwiegende Umgestaltung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung könne der Deutsche Bundestag nur mit Zweidrittelmehrheit entscheiden.

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