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07.06.2018 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Antwort — hib 386/2018

Entwicklung von Baulandpreisen

Berlin: (hib/PEZ) In der Diskussion um steigende Baukosten hat die Bundesregierung auf die wachsenden regionalen Unterschiede in Deutschland verwiesen. Der starke Preisanstieg bei unbebauten Grundstücken betreffe vor allem Gegenden mit hohem Preisniveau, schreibt sie in der Antwort (19/2345) auf eine Kleine Anfrage (19/1863) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Unterschied zwischen Regionen mit niedrigem und Regionen mit hohem Preisniveau lag demnach 2016 bei 220 Euro auf den Quadratmeter bezogen, das sind fast 30 Prozent mehr als 2008 (170 Euro). Die Zahlen stammen von örtlichen Gutachterausschüssen. Deutschlandweit stieg der Preisindex für Bauland laut Statistischem Bundesamt in dieser Zeit um 35 Prozent. Die Entwicklungen bei Grundstücken, auf denen Mehrfamilienhäuser entstehen sollten, verliefen ähnlich.

In der Antwort stellt die Bundesregierung darüber hinaus Baulandpreise für 2016 dar; am günstigsten war der Grund für Eigenheimbauer in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen (40 Euro pro Quadratmeter im Durchschnitt), am teuersten in den Stadtstaaten Hamburg (480 Euro) und Berlin (280 Euro). Die kostspieligsten Flächenländer waren Hessen und Nordrhein-Westfalen (190 Euro). Auf kommunaler Ebene war München das teuerste Pflaster mit einem Quadratmeterpreis von 1.600 Euro.

Zur Spekulation mit Bauland erklärt die Bundesregierung, dazu lägen keine Zahlen vor. Indes listet sie detailliert nach Jahr und für ausgewählte Städte die Zahl der Baugenehmigungen auf - und die der Baufertigstellungen. Die Unterschiede zwischen diesen Kennziffern variieren teils deutlich zwischen den aufgeführten Städten. Keine Aussagen trifft die Bundesregierung auch zu einer möglichen Ausgestaltung der geplanten Grundsteuer C, mit der Kommunen den Druck auf Grundstückseigentümer verstärken können sollen, auf Baugrundstücken tatsächlich zu bauen. Das Thema werde in einer geplanten Kommission im Bauministerium eine Rolle spielen, heißt es. Überlegungen müssten im Zusammenhang mit einer generellen Reform der Grundsteuer entschieden werden, welche nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgen muss.

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