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11.06.2018 Finanzen — Anhörung — hib 391/2018

Anhörung zur EU-Prospektverordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Erweiterung des Anlegerschutzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 13. Juni. Der Ausschuss will in der Zeit von 15 bis 17.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses Experten von zwölf Institutionen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435) anhören. Der Entwurf sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen. Für nicht qualifizierte Anleger sollen Höchstschwellen für die Geldanlage gelten: „Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt“, sieht die Neuregelung vor. Um der Internationalisierung der Kapitalmärkte Rechnung zu tragen, sollen Wertpapierprospekte künftig in englischer Sprache erstellt werden können.

Als Sachverständige sind geladen: Daniela Bergdolt (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 3. Tamo Zwinge und Tobias Riethmüller (Bundesverband Crowdfunding), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Deutsche Börse AG, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Professor Lars Klöhn (Humboldt-Universität zu Berlin), Stefan Loipfinger, (Investmentcheck.de), Professor Dörte Poelzig (Universität Leipzig), Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen) und Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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