+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.06.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 396/2018

Nachbessern bei Barrierefreiheit

Berlin: (hib/CHE) Mehrere Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen kritisieren die geplanten Regelungen zum barrierefreien Zugang von Internetseiten als unzureichend. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (19/2072) der Bundesregierung, mit dem unter anderem eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt werden soll, um digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Ferner sollen durch Änderungen im Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB III, SGB XII) verschiedene Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden unter anderem die Assistierte Ausbildung und Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung.

So kritisierte Ines Theda vom Deutschen Caritasverband, die EU-Richtlinie werde mit dem Entwurf zwar umgesetzt, aber sie falle hinter das schon geltende BGG zurück und werde darüber hinaus den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht. „Das ist problematisch und sollte unbedingt vermieden werden“, sagte sie. Dieser Einschätzung schloss sich Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband an: Es sei völlig inakzeptabel, dass mit dem Entwurf sogar mit Verschlechterungen zu rechnen sei. So würden künftig grafische Programmoberflächen, die nicht webbasiert sind, von den Regelungen nicht erfasst, sagte Möller. Auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf forderte in seiner schriftlichen Stellungnahme „deutliche Verbesserungen“. Die bisher im BGG genannten grafischen Programmoberflächen müssten auch künftig im Gesetzestext enthalten sein, fordert der Verband.

Positiv bewertet wurden dagegen die Regelungen, wonach das arbeitsmarktpolitische Instrument der Assistierten Ausbildung und auch die Eingliederungsprogramme für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung verlängert werden sollen. Sowohl die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundesagentur für Arbeit als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichneten diese Verlängerungen als sinnvoll. „Die Assistierte Ausbildung ist ein wichtiges Instrument, um gerade angesichts der wachsenden Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt Jugendliche und Betriebe besser zu unterstützen“, stellt der DGB in seiner Stellungnahme fest. Und die BDA schreibt dazu: „Die Verlängerung schafft für Arbeitgeber und Arbeitsagenturen Rechtssicherheit und lässt Raum zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderinstrumente.“

Marginalspalte