Abkommen mit Kamerun
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat Kamerun geschlossen und dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen (19/2629) eingebracht. Zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen auf dem Gebiet der Luftfahrt sollen durch das Abkommen steuerliche Hindernisse abgebaut werden. Ziel war nach Angaben der Bundesregierung, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Luftfahrtunternehmen Einkünfte und Vermögen ausschließlich in Deutschland versteuern. Das Abkommen enthalte die dafür notwendigen Regelungen.
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