Datenausschausch im CTG-Rahmen
Berlin: (hib/STO) Die Zusammenarbeit der Inlandsnachrichtendienste der EU-Staaten sowie Norwegens und der Schweiz in der „Counter Terrorism Group“ (CTG) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2077). Wie aus der Antwort hervorgeht, besteht der benötigte formelle Rahmen für den dort erledigten Datenaustausch in den gesetzlichen Rechtsgrundlagen der teilnehmenden Staaten, aufgrund deren die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit innerhalb der CTG erfolgt. Der Datenaustausch richte sich dabei nach den jeweiligen einschlägigen nationalen Übermittlungsvorschriften, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Errichtung gemeinsamer Dateien beziehungsweise die Teilnahme an gemeinsamen Dateien erfolge ebenfalls nach Maßgabe jeweiliger gesetzlicher nationaler Vorgaben.
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