Kenntnisse über kriminelle Clans
Inneres und Heimat/Antwort - 13.06.2018 (hib 400/2018)
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den „gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans“ in Deutschland vor. Dies geht aus ihrer Antwort (19/2457) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Personeller Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland“ (19/2190) hervor. Wie die Bundesregierung darin ausführt, erfolgt beim Bundeskriminalamt „keine Erfassung der betreffenden Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund“. Zu berücksichtigen sei, „dass Familienclans (Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen) nicht per se kriminell sind, sondern lediglich Teile der Familien strafrechtlich in Erscheinung treten beziehungsweise getreten sind“.
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