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13.06.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 402/2018

Arbeitsförderung und Barrierefreiheit

Berlin: (hib/CHE) Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/2072) der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts und Umsetzung einer EU-Richtlinie für barrierefreien Internet-Zugang zugestimmt. Gegen den Entwurf in geänderter Fassung stimmten Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion.

Mit dem Gesetz sollen zum einen verschiedene Arbeitsförderungsmaßnahmen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden. So soll die Assistierte Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Die Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländern sollen jeweils um ein Jahr verlängert werden. Bis zum Jahr 2021 soll eine Sonderregel zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Gerüstbauerhandwerk verlängert werden. Ebenfalls bis 2021 soll eine Sonderregel zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert werden. Außerdem soll mit dem Entwurf eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im BGG umgesetzt werden, um digitale Produkte und Dienstleistungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

Zur Barrierfreiheit im Internet gab es in einer Öffentlichen Anhörung am 11. Juni deutliche Kritik von Sachverständigen, auf die die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag reagierten. Unter anderem einigten sich Union und SPD darauf, auch grafische Programmoberflächen in die Regelungen mit einzubeziehen. Auch Veröffentlichungen auf Drittseiten sollen, „soweit dies jeweils umsetzbar ist“, barrierefrei gestaltet sein.

Linke, Grüne und FDP kritisierten vor allem die Regelungen zur Barrierefreiheit und deren Bündelung mit völlig anderen arbeitsmarktpolitischen Themen in einem Gesetzentwurf. Die Beteiligung der Behindertenverbände an dem aus ihrer Sicht zu kurzen Gesetzgebungsverfahren nannten sie völlig unzureichend. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Schnelligkeit jedoch damit, dass die EU-Richtlinie bis Ende September umgesetzt werden müsse, auch auf Länderebene. Die AfD-Fraktion lehnte vor allem die Verlängerung der Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung als nicht richtig durchdacht ab.

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